MULTANOVA VR 6F Radarfalle/Blitzer (KA BAND – Frequenzbereich 34,3 GHz) Die häufigste Tempomessung in Deutschland und Österreich erfolgt mit Radar Blitzer auf dieser Frequenz und mit Hilfe des Dopplereffekts. Eine elektromagnetische Welle wird vom kontrollierten Fahrzeug reflektiert und in der Radarmessanlage wieder zur Geschwindikeitsermittlung ausgewertet.
Eine korrekte Geschwindigkeitsmessung erfolgt, wenn der Radarstrahl im richtigen Winkel auf das Fahrzeug trifft. Bei einem zu kleinen Winkel werden zu hohe, bei einem zu großen Winkel wiederum zu niedrige Geschwindigkeiten gemessen. Daher muss bei Aufstellung der Winkel exakt nach Vorgabe stimmen. (mögliche Fehlerquelle)
UNSER TIPP: Prüfen Sie den Messtyp in Ihrem Bußgeldbescheid! Dort steht die genaue Bezeichnung der Messeinrichtung des verwendeten Blitzers.
In Deutschland wird der ankommende Verkehr per Radar gemessen, damit das Messfoto zur Identifikation des Fahrers genutzt werden kann. In Österreich sind vorwiegend diese Radarfallen bzw. Messanlagen auf den wegfahrenden Verkehr eingestellt, sprich die Radarstrahlen werden nicht gegen gesendeet, sonder in Fahrtrichtung auf das Fahrzeugheck.
MULTANOVA VR6F wird mobil verwendet, entweder im Fahzeug versteckt oder auf einem Stativ. MULTANOVA 6FA ist auch für den stationären Einsatz ausgelegt. MULTANOVA 6FAFB wird für einen Fahrbahnstreifen von einer Brücke genutzt.
Zu Messfehlern bei dieser Radarfalle kann es kommen, wenn das Messgerät nicht parallel zur Fahrbahn, an einer stark gekrümmten Kurve oder mit nicht justierter Antenne aufgebaut wird. Die Aufstellhöhe muss ebenfalls den Herstellerangaben entsprechen und der Seitenabstand zur Fahrbahn muss dem eingestellten Messbereich entsprechen. Auch wenn sich das Fahrzeug bspw. zum Überholen ausschert, oder vom Überholen einschert werden falsche Geschwindigkeiten gemessen, da der Messwinkel von 22° nicht mehr gegeben ist.
Fehlerquellen der Radarmessung und fehlerhafter Bußgeldbescheid
Reflexionsfehler: Wenn der zu messende Radarstrahl an größeren Metallflächen (z.B. andere Fahrzeuge, Leitplanken, Brücken oder Gebäuden mit Stahlträgerkonstruktion) ebenfalls reflektiert. Andere Fahrzeuge auf dem Beweisbild können ein Hinweis auf Reflexionsfehler sein.
Falsche Handhabung: nicht ausreichend geschultes Messpersonal oder eine falsche Reichweiteneinstellung kann die eine korrekte Messung verhindern. Vor jedem Messaufbau muss zudem ein Kalibrierfoto gemacht und protokolliert werden.
Keine aktuelle Eichung: ist häufig eine Fehlerquelle, die zur einer nicht ordnungsgemäßen und ungültigen Messung führt und der Bußgeldbescheid sollte geprüft werden.
Fehlerhafte Messprotokolle: fast jeder zweite Bußgeldbescheid ist aus diesem Grund fehlerhaft! Leider lässt sich der Bußgeldbescheid meist nur per Verkehrsanwalt prüfen.