Section Control in Deutschland – Niedersachsen hat heute (19. Dezember 2018) als erstes Bundesland eine Anlage zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle, die sogenannte „Section Control“, in Betrieb genommen. Dabei werden erstmalig in Deutschland an der Bundesstraße 6 in der Region Hannover die gefahrenen Geschwindigkeiten nicht wie bisher punktuell, sondern über einen längeren Streckenabschnitt geprüft.
Bei der Vorstellung der Anlage sagte der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Section Control ist ein neuer Ansatz für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Vor allem führt diese Art der Geschwindigkeitsmessung dazu, dass die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht wie bisher nur punktuell, sondern über einen längeren Streckenabschnitt gemessen wird. Das erhöht die Akzeptanz der Maßnahme und ist aus meiner Sicht auch einfach gerechter.“
Zu den Vorteilen der Section Control Abschnittskontrolle zählen:
• Das Messsystem sorgt im Gegensatz zur punktuell wirkenden Überwachungstechnik für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit in dem gesamten überwachten Streckenabschnitt.
• Die Abschnittskontrolle stellt für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine gerechtere Methode dar, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Ein kurzzeitiges Abbremsen am Standort einer herkömmlichen Punktmessung zur Vermeidung eines erfassbaren Verstoßes ergibt bei der Abschnittskontrolle keinen Sinn. Stattdessen können aber kurzfristige unbeabsichtigte kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Messbereich ausgeglichen werden.
• Die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer infolge dieser gerechteren Methode führt zu einer spürbaren Harmonisierung des Verkehrsflusses, wodurch neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine Reduzierung von Emissionen erreicht wird.
• Darüber hinaus geschieht das oft gefahrenträchtige Abbremsen im Bereich stationärer oder semistationärer Punktmessungen sowie die anschließende Beschleunigung bei Abschnittskontrollen seltener.
„Auch wenn in anderen Ländern Europas die Technik bereits seit Jahren erfolgreich im Einsatz ist, liegen in Deutschland diesbezüglich bisher keine Erfahrungswerte vor. Dies hat alle am Pro-jekt Beteiligten vor neue Herausforderungen gestellt“, so der Minister. „Ihnen allen gilt mein Dank für ihren Einsatz und Willen, das Projekt zum Laufen bringen zu können und unsere Straßen noch sicherer zu machen.“
Die Planungen für das Projekt hatten in Niedersachsen bereits vor einigen Jahren begonnen. Daraufhin musste z. B. die Strecke ausgewählt werden, es folgte die Vergabe, das Verfahren der Baugenehmigung, die Prüfung durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen sowie die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Letztlich erforderte das in dieser Form erstmals durchgeführte Verfahren von jedem einzelnen Projektbeteiligten die Klärung vielfältiger Details, die letztlich zu einer längeren Vorbereitungsphase führte.
Die Abschnittskontrolle steht als Pilotanlage an der B6 im südlichen Bereich der Region Hanno-ver, zwischen den Ortschaften Gleidingen und Laatzen. Der Messbereich der Strecke beträgt rund 2,2 Kilometer. Auf dieser Fahrbahn der B6 in Richtung Norden gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Werktags fahren hier täglich mehr als 15.500 Fahrzeuge. Die Pilotanlage wird in den kommenden Tagen zunächst einer Testphase unterzogen. Dabei werden Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert und die technischen Abläufe bei der Übermittlung von Verstößen sowie die Arbeitsabläufe und das Zusammenwirken der Polizei Hannover als Betreiber der Anlage und der Region Hannover als zuständiger Bußgeldbehörde geprüft. Verstöße werden in diesem Zeitraum durch die verantwortliche Bußgeldbehörde jedoch noch nicht geahndet.
Der Start des offiziellen über 18 Monate gehenden Pilotzeitraums ist am 14. Januar 2019 vorgesehen. Ab dann werden Geschwindigkeitsverstöße auch zur Anzeige gebracht. Das Ende des Pilotzeitraums ist spätestens zum 30. Juni 2020 vorgesehen.
Minister Pistorius: „Wir haben alle Voraussetzungen für einen Pilotbetrieb geschaffen. Was uns jetzt noch für den Dauer- und Regelbetrieb der Abschnittskontrolle in Niedersachsen fehlt, ist eine spezielle Gesetzesregelung. Diese ist in der beabsichtigten Änderung des niedersächsischen Polizeigesetztes vorgesehen.“
Quelle: Ministerium Niedersachsen